Steinteppich verlegen

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AGB

ALLGEMEINES

Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen. Die Steinteppich-Naturpur UG handelt mit Marmor und Bindemittel zur Fertigung eines Steinteppichs. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

 

§ 1. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Daten aus dem Vertragsverhältnis werden nach § 28 BDSG gespeichert und benutzt. Bei Vertragsabschluss ist die Steinteppich-Naturpur UG berechtigt Bildmaterial vom Bauvorhaben des Kunden anzufertigen und diese für Werbezwecke frei zu nutzen. Der Bauherr tritt mit seiner Unterschrift alle Rechte der Bilder an die Steinteppich-Naturpur UG ab. Die Angestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder das Erfordernis der Schriftlichkeit aufheben oder sonst von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

 

§ 2. Preise

Alle Preise gelten zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Verkäufer hält sich an sein Angebot 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Paletten- und Transportkosten. Für die Lieferung sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer maßgebend.

 

§ 3. Lieferbedingungen

Sofern kein Liefertermin vereinbart wurde, ist die Steinteppich-Naturpur UG berechtigt, die Ware frei nach ihrem Ermessen beim Kunden anzuliefern. Bei Warenanlieferung ist der Kunde zahlungspflichtig. Wird die Annahme vom Kunden verweigert, hat der Kunde die Kosten vom Annahmeort bis zum Firmensitz der Steinteppich-Naturpur UG pro Kilometer mit 0,49 Cent zu entrichten. Bei Nichtannahme der Waren ist die Steinteppich-Naturpur UG berechtigt dem Kunden die Ware in Rechnung zu stellen. Weitere Einlagerungen sind nach 14 Tagen pro Palette mit 2 Euro am Tag gesondert zu berechnen.

 

§ 4. Fälligkeit und Zahlung

Rechnungen sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten. Mit Gegenrechnungen kann der Besteller nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Neukunden die den Rechnungsbetrag von 500,00 Euro überschreiten, müssen bei Warenlieferung die Rechnung in bar bezahlen solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Steinteppich-Naturpur UG bis die Kaufpreisforderung vollständig beglichen ist.

 

§ 6. Verlegearbeiten

Verlegearbeiten werden ausschließlich durch geschulte Verleger ausgeführt. Der Verleger führt alle Arbeiten aus und rechnet den Verlegesatz (50 %) mit dem Käufer eigenständig ab. Rechnungsstellung über den Verlegesatz und Garantieleistungen erfolgen somit auch über den Verleger. Die Steinteppich-Naturpur UG beliefert den Käufer mit Marmor und rechnet den vereinbarten Betrag mit dem Käufer direkt ab.

 

§ 7. Garantie

Ein Garantie Anspruch gegenüber der Steinteppich-Naturpur UG gilt nur, wenn der Boden durch die Steinteppich-Naturpur UG direkt verlegt wurde. Ist der Boden durch einen Verlegebetrieb verlegt worden, somit ist der Verlegebetrieb für die erbrachten Arbeiten verantwortlich. Auf alle Steinteppich Böden gewährt der Verleger 2 Jahre Garantie auf Rissbildung.

 

§ 8. Vertragsabgabe

Die Steinteppich-Naturpur UG ist berechtigt Verträge abzugeben. Der Käufer stimmt mit seiner Unterschrift der Vertragsabgabe zu. Bei Abgabe vom Vertrag haftet die Steinteppich-Naturpur UG rein für die Materiallieferung und nicht für ausgeführte Arbeiten.

 

§ 9. Untergrund

Der Bauherr ist verpflichtet einen tragfähigen Untergrund sicher zu stellen, des weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Steinteppich eine Aufbauhöhe von 6,00 mm bis 8,00 mm beträgt. Durch das Aufbringen vom Steinteppich wird die Bodenbeschaffenheit (Gefälle) übernommen und stellt keinen Mangel gegenüber der Steinteppich-Naturpur UG dar.

 

§ 10. Widerrufsbelehrung

Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Steinteppich-Naturpur UG
Kreisstr.38
58454 Witten

Geschäftsführer
Manfred Jacobsen

Mobil 0152 066 268 29

kontakt@steinteppich-naturpur.de


Bei einem Wiederruf des Vertrages durch den Bauherren ist auf §12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu achten.

 

§ 11. Warenrücknahme

Die Steinteppich-Naturpur UG ist nicht verpflichtet, ausgelieferte Waren zurück zu nehmen.

 

§ 12. Schadensersatz

Bei Nichterfüllung durch den Auftraggeber, gelten 25% des Auftragswertes als Abstand vereinbart. Bei einer Rückabwicklung vom Auftrag gilt folgendes zwischen beiden Parteien als vereinbart:

12.1.) Die Steinteppich-Naturpur UG ist nicht verpflichtet ausgeliefertes Material zurück zu nehmen.

12.2.) Sollte es durch einen Umstand dazu führen, das die Steinteppich-Naturpur UG sich zur Rücknahme bereit erklärt, ist der Kunde verpflichtet die gelieferte Ware auf seine Kosten zum Firmensitz (Steinteppich-Naturpur UG, Kreisstraße. 38, 58454 Witten) zurück zu führen.

12.3.) Geleistete Zahlungen werden erst nach Rücklieferung der Ware erstattet.

12.4.) Die Steinteppich-Naturpur UG hat das Recht bei einer Rückabwicklung entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

 

§ 13. Schlussbestimmung

Hiermit bestätigt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst gelesen und verstanden zu haben. Der Käufer stimmt mit seiner Unterschrift bzw. Erteilung des Auftrags den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Steinteppich-Naturpur UG zu.